BlogPosting Verläßliche notarielle und rechtliche Informationsquellen im Internet Author Tobias Scheidacker Created on Mar 19, 2026

April 25, 2026

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Verläßliche notarielle und rechtliche Informationsquellen im Internet

Eine Frage zum Grundbuchrecht, zu Notarkosten oder zum Ablauf einer Beurkundung — die Internetrecherche liefert Ergebnisse, deren Qualität stark schwankt. Zwischen veralteten Forenbeiträgen und Kanzleitexten, die vor allem der Mandantengewinnung dienen, die tatsächlich verläßlichen Quellen herauszufiltern, setzt voraus, daß man weiß, wo sie liegen.

Deutschland hat kein einheitliches Rechtsportal, das alle juristischen Informationen bündelt. Gesetzestexte, Rechtsprechung und Registerinformationen verteilen sich auf unterschiedliche öffentliche Datenbanken, die unabhängig voneinander betrieben werden. Die wichtigsten davon sind kostenlos zugänglich. Ihre Reichweite ist größer, als die heterogene Struktur vermuten läßt.

Bundesrecht auf gesetze-im-internet.de

Die zentrale Quelle für Gesetzestexte auf Bundesebene ist gesetze-im-internet.de, betrieben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Die Seite stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht im Volltext bereit — von der Bundesnotarordnung (BNotO) über das Beurkundungsgesetz (BeurkG) und die Grundbuchordnung (GBO) bis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Texte werden fortlaufend konsolidiert, also nach jeder Gesetzesänderung in der geltenden Fassung aktualisiert. Die Nutzung ist kostenlos.

Ein Punkt wird bei der Nutzung von gesetze-im-internet.de leicht übersehen. Die dort veröffentlichten Texte sind nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Verkündung eines Gesetzes erfolgt ausschließlich im Bundesgesetzblatt, das seit 2023 auf recht.bund.de elektronisch veröffentlicht wird. Im Regelfall stimmen die konsolidierten Texte mit der amtlichen Fassung überein. Wenn im Streitfall eine Übergangsregelung auf ein bestimmtes Verkündungsdatum abstellt, ist der Blick ins Bundesgesetzblatt der einzig belastbare Nachweis.

Wie dejure.org Gesetzestexte und Rechtsprechung verknüpft

Das ergiebigste frei verfügbare Werkzeug für die Recherche zur gerichtlichen Auslegung einzelner Normen ist dejure.org. Die Seite, seit dem Jahr 2000 in Betrieb, weist mehr als 1,9 Millionen gerichtliche Entscheidungen nach und stellt rund 300 Gesetze im Volltext bereit. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist die systematische Quervernetzung. Zu jedem Paragraphen zeigt dejure.org, welche Urteile sich auf ihn beziehen, und zu jeder Entscheidung, von welchen späteren Entscheidungen sie zitiert wird. Die Volltexte der Entscheidungen liegen nicht auf dejure.org selbst, sondern werden auf den Seiten der jeweiligen Gerichte oder auf openJur verlinkt, einer gemeinnützigen Datenbank mit mehr als 600.000 Entscheidungen im Volltext. dejure.org finanziert sich durch Werbung und ist ohne Registrierung nutzbar. Seit 2026 bietet die Plattform unter dem Namen „PUR-Zugang" eine werbefreie Variante an.

Die Register der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer betreibt unter notar.de ein Informationsportal, das mehrere Funktionen bündelt. Die Notarsuche (gesetzlich geregelt in § 78i BNotO) liefert ein bundesweites Verzeichnis aller amtierenden Notarinnen und Notare mit Anschrift und Erreichbarkeit. Die Urkundensuche löst ein Problem, das erst dann auftritt, wenn man es nicht erwartet hat. Notarielle Urkunden werden mindestens 100 Jahre aufbewahrt. Scheidet ein Notar aus dem Amt, gehen seine Akten an eine Verwahrstelle über. Wer also eine Grundschuldbestellungsurkunde aus dem Jahr 1985 benötigt, kann die zuständige Verwahrstelle über die Urkundensuche auf notar.de ermitteln.

Die Bundesnotarkammer führt daneben das Zentrale Vorsorgeregister, in dem Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen registriert werden, damit sie im Betreuungsfall vom Gericht aufgefunden werden können. Das Zentrale Testamentsregister erfaßt amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge und wird im Sterbefall automatisch vom Standesamt benachrichtigt, um die Eröffnung durch das Nachlaßgericht sicherzustellen. Seit 2022 betreibt die BNotK das Elektronische Urkundenarchiv, in dem alle neu errichteten Notarurkunden auch elektronisch gespeichert werden. Der Zugriff auf diese Register ist an gesetzlich definierte Voraussetzungen geknüpft. Auf notar.de stehen der Öffentlichkeit die Notarsuche und die Urkundensuche offen.

Das Deutsche Notarinstitut und seine Gutachtendatenbank

Das Deutsche Notarinstitut (DNotI) in Würzburg ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesnotarkammer und bearbeitet pro Jahr rund 8.000 Gutachtenanfragen. Jeder amtierende Notar kann dem Institut Rechtsfragen vorlegen und erhält ein Gutachten, ohne daß dafür Gebühren anfallen oder die Anfragezahl begrenzt wäre. In der Datenbank DNotI Online Plus sind rund 15.000 Gutachten gespeichert. Ergänzt wird der Bestand durch etwa 19.000 Dokumente zur Rechtsprechung und über 4.300 Aufsätze aus Notarzeitschriften. Die Gutachten haben keinen bindenden Charakter, werden aber von Gerichten und in der notariellen Praxis als fachliche Orientierung herangezogen. Bei der Vorbereitung von Beurkundungen mit ungeklärten Gestaltungsfragen greife ich auf die DNotI-Gutachten zurück, bevor ich gegebenenfalls eine eigene Anfrage an das Institut stelle.

Der Zugang zu DNotI Online Plus ist Notaren vorbehalten und setzt eine Anbindung an das Notarnetz voraus. Ohne Notarnetz-Zugang erreichbar sind unter anderem der DNotI-Report mit ausgewählten Gutachten in zitierfähiger Form, eine wöchentliche Entscheidungsübersicht, Gesetzesmaterialien und ein Podcast zu aktuellen Rechtsfragen. Wer eine Einordnung einer neuen Entscheidung oder eines Gesetzgebungsvorhabens sucht, findet auf dnoti.de eine erste Orientierung. Die analytische Tiefe der internen DNotI-Gutachten erreichen diese Angebote nicht.

Grundbucheinsicht über das gemeinsame Länderportal

Das Grundbuch wird in Deutschland von den Amtsgerichten geführt, und zwar elektronisch. Über grundbuch-portal.de, ein gemeinsames Portal der Bundesländer, ist eine elektronische Einsichtnahme möglich. In zwölf Bundesländern kommt dafür die Fachanwendung SolumWEB zum Einsatz. Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO steht allerdings nur Berufsgruppen offen, die aus dienstlichen Gründen regelmäßig Grundbucheinsicht nehmen — Notare, Kreditinstitute, Behörden, Vermessungsingenieure. Für Privatpersonen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen können (§ 12 GBO), bleibt der Antrag beim zuständigen Grundbuchamt der reguläre Weg. In Berlin sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten der einzelnen Bezirke angesiedelt; welches Amt zuständig ist, richtet sich nach der Belegenheit des Grundstücks.

Berliner Landesrecht und Rechtsprechung

Für Immobilientransaktionen in Berlin sind neben dem Bundesrecht landesrechtliche Regelungen relevant, die auf gesetze.berlin.de abrufbar sind. Das Portal stellt das gesamte Berliner Landesrecht in konsolidierter Form bereit. Dazu gehören das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) und die Umwandlungsverordnung ebenso wie die Milieuschutzverordnungen der einzelnen Bezirke, die bei Wohnungskäufen in Erhaltungsgebieten Genehmigungspflichten auslösen können. Neben den Verordnungstexten enthält die Datenbank auch Entscheidungen Berliner Gerichte vom Amtsgericht bis zum Kammergericht. Die Berliner Rechtsprechungsdatenbank ist nach Gericht und Rechtsgebiet durchsuchbar und ohne Einschränkung nutzbar.

Was die Internetrecherche leisten kann und wo ihre Grenzen liegen

Die Quellenlage zum Notarrecht im Internet ist besser, als die fragmentierte Struktur vermuten läßt. Gesetzestexte sind über gesetze-im-internet.de vollständig verfügbar. Wie Gerichte diese Gesetze auslegen, zeigt dejure.org mit seiner Quervernetzung von Normen und Entscheidungen. Auch die Frage, wer der zuständige Notar ist oder wo eine Urkunde aus vergangenen Jahrzehnten aufbewahrt wird, läßt sich über notar.de beantworten. Die Grenze der Internetrecherche liegt dort, wo es nicht mehr um die Ermittlung einer Vorschrift geht, sondern um deren Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt. Das Gesetz und das Urteil kann man online finden — die Antwort auf die Frage, was daraus für den eigenen Fall folgt, setzt eine Einzelfallbewertung voraus.

Dieser Beitrag stellt die Rechtslage nach aktuellem Stand dar. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Tobias Scheidacker
Notar in Berlin

Quellen und weiterführende Links

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